Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Klagerücknahme - Gegenstand des Berufungsverfahrens - Auslegung von Prozesserklärungen - Anfechtbarkeit und Widerruf einer Klagerücknahmeerklärung - Treu und Glauben - Hinweise des Gerichts - prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts - Sprachprobleme des
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Klagerücknahme - Gegenstand des Berufungsverfahrens - Auslegung von Prozesserklärungen - Anfechtbarkeit und Widerruf einer Klagerücknahmeerklärung - Treu und Glauben - Hinweise des Gerichts - prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichts - Sprachprobleme des
Rechtsmittelführers
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.02.2017 - L 25 AS 931/16
Leitsatz ( Juris )
Eine Klagerücknahme auch eines rechtlich nicht Vertretenen und rechtlich Unkundigen ist grundsätzlich auch dann wirksam, unanfechtbar und unwiderruflich, wenn sie auf einen richterlichen Hinweis hin erfolgt, der rechtlich unzutreffend ist. Offen bleibt hier, ob dies auch dann gilt, wenn sich der richterliche Hinweis auf die vermeintliche Unzulässigkeit eine Rechtsmittels bezieht, doch neigt der Senat auch für diesen Fall dazu, von einer wirksamen, unanfechtbaren und unwiderruflichen prozessbeendenden Erklärung auszugehen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191628&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2173/
Willi S
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.02.2017 - L 25 AS 931/16
Leitsatz ( Juris )
Eine Klagerücknahme auch eines rechtlich nicht Vertretenen und rechtlich Unkundigen ist grundsätzlich auch dann wirksam, unanfechtbar und unwiderruflich, wenn sie auf einen richterlichen Hinweis hin erfolgt, der rechtlich unzutreffend ist. Offen bleibt hier, ob dies auch dann gilt, wenn sich der richterliche Hinweis auf die vermeintliche Unzulässigkeit eine Rechtsmittels bezieht, doch neigt der Senat auch für diesen Fall dazu, von einer wirksamen, unanfechtbaren und unwiderruflichen prozessbeendenden Erklärung auszugehen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191628&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2173/
Willi S
Ähnliche Themen
» Bei einer rechtswidrigen Festlegung eines Leistungsverwendungszweck in einem Bewilligungsbescheid ist ein Widerruf der Leistungsbewilligung wegen einer Zweckverfehlung nach § 47 Abs 2 Satz 1 Nr 1 SGB X nicht möglich.
» Eine Klage vor den Sozialgerichten, die ausschließlich die fehlerhafte Anwendung einer Rundungsregel zum Gegenstand hat ist unzulässig
» Zur Auslegung einer Erledigungserklärung als Rücknahme.
» Auslegung und Verfassungmäßigkeit einer Einzelnorm des Asylbewerberleistungsgesetze
» Eine Kopie im Sinne des anwaltlichen Vergütungsrechts nach Nr. 7000 VV RVG ist nur in der Fassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (n.F.) die Reproduktion einer Vorlage auf einem körperlichen Gegenstand, beispielsweise auf Papier, Karton oder Folie
» Eine Klage vor den Sozialgerichten, die ausschließlich die fehlerhafte Anwendung einer Rundungsregel zum Gegenstand hat ist unzulässig
» Zur Auslegung einer Erledigungserklärung als Rücknahme.
» Auslegung und Verfassungmäßigkeit einer Einzelnorm des Asylbewerberleistungsgesetze
» Eine Kopie im Sinne des anwaltlichen Vergütungsrechts nach Nr. 7000 VV RVG ist nur in der Fassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (n.F.) die Reproduktion einer Vorlage auf einem körperlichen Gegenstand, beispielsweise auf Papier, Karton oder Folie
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema