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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Verlängerung der Jahresfrist des § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II

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Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Apr 2017 - 10:07

SG Hannover, Urteil vom 02.11.2016 - S 48 AS 687/16

Leitsatz ( Juris )

Die Verkürzung der Überprüfungsfrist bezüglich Leistungen des SGB II durch Einführung des § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II zum 01.04.2011 beruht auf dem Grundgedanken, dass die steuerfinanzierten Leistungen des SGB II der Sicherung des Lebensunterhalts und Eingliederung in Arbeit dienen und dabei in besonderem Maße der Deckung gegenwärtiger Bedarfe (sog. Aktualitätsgrundsatz) bewirken sollen, sodass die Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X zu lang erscheint (Anschluss an Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 06. November 2014 - L 7 AS 534/13).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191316&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2170/
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