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Für die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt eines Kindes macht keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hatte, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an
einer Depression erkrankt war.
BSG, Urteil v. 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R
Quelle: Pressemitteilung des BSG v. 16.03.2017:https://www.juris.de/jportal/portal/t/14px/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303586&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2160/
Willi S
BSG, Urteil v. 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R
Quelle: Pressemitteilung des BSG v. 16.03.2017:https://www.juris.de/jportal/portal/t/14px/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303586&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2160/
Willi S
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