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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 März 2017 - 17:47

einer Depression erkrankt war.
BSG, Urteil v. 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

Quelle: Pressemitteilung des BSG v. 16.03.2017:https://www.juris.de/jportal/portal/t/14px/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303586&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp 
 Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2160/
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