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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine schwangere Unionsbürgerin, die sich bei zeitnaher Geburt des Kindes auch auf ein Aufenthaltsrecht wegen einer bevorstehenden Familiengründung im Bundesgebiet berufen kann, ist nicht von SGB II Leistungen ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 30.01.2013,
B 4 AS 54/12 R).
SG Stuttgart, Beschluss vom 07.05.2014 - S 2 AS 2302/14 ER - rechtskräftig
Leitsätze (Juris)
Lebt die Unionsbürgerin seit Einreise nach Deutschland hier mit einem Mann zusammen und versichert dieser ebenso wie die Antragstellerin gegenüber dem Gericht eidesstattlich, dass er der Vater des ungeborenen Kindes ist, so ist die Vaterschaft, und damit auch die Absicht zur Familienzusammenführung, im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Gewährung von SGB II Leistungen ausreichend glaubhaft gemacht, auch wenn das Paar nicht verheiratet ist und die Vaterschaft nicht anerkannt wurde.
Quelle: http://www.sg-stuttgart.de/pb/,Lde/1994179/?LISTPAGE=1211600
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1715/
Willi S
SG Stuttgart, Beschluss vom 07.05.2014 - S 2 AS 2302/14 ER - rechtskräftig
Leitsätze (Juris)
Lebt die Unionsbürgerin seit Einreise nach Deutschland hier mit einem Mann zusammen und versichert dieser ebenso wie die Antragstellerin gegenüber dem Gericht eidesstattlich, dass er der Vater des ungeborenen Kindes ist, so ist die Vaterschaft, und damit auch die Absicht zur Familienzusammenführung, im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Gewährung von SGB II Leistungen ausreichend glaubhaft gemacht, auch wenn das Paar nicht verheiratet ist und die Vaterschaft nicht anerkannt wurde.
Quelle: http://www.sg-stuttgart.de/pb/,Lde/1994179/?LISTPAGE=1211600
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1715/
Willi S
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