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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld mit Erstattungsansprüchen des Jobcenters auf die für denselben Zeitraum bereits gewährten Leistungen aus dem ALG II

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Verrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld mit Erstattungsansprüchen des Jobcenters auf die für denselben Zeitraum bereits gewährten Leistungen aus dem ALG II  Empty Verrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld mit Erstattungsansprüchen des Jobcenters auf die für denselben Zeitraum bereits gewährten Leistungen aus dem ALG II

Beitrag von Willi Schartema Mo 20 März 2017 - 17:36

LSG München, Urteil v. 15.02.2017 – L 10 AL 163/16


Leitsatz ( Juris )

Die Erfüllungswirkung des § 107 SGB X tritt bei tatsächlich gezahltem Arbeitslosengeld II, aber vorrangigem Anspruch auf Arbeitslosengeld, das erst nachträglich bewilligt wird, nicht im Umfang von 56% der im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II berücksichtigten Unterkunftskosten ein.
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG bayern&datum=15.02.2017&Aktenzeichen=L 10 AL 163/16]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Bayern&Datum=15.02.2017&Aktenzeichen=L%2010%20AL%20163/16[/url]
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2160/
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