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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Frage, ob Leistungen nach dem SGB II als Zuschuss anstatt wie bisher von dem Beklagten als Darlehen zu gewähren sind - Verwertung des Hausgrundstücks

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Zur Frage, ob Leistungen nach dem SGB II als Zuschuss anstatt wie bisher von dem Beklagten als Darlehen zu gewähren sind - Verwertung des Hausgrundstücks  Empty Zur Frage, ob Leistungen nach dem SGB II als Zuschuss anstatt wie bisher von dem Beklagten als Darlehen zu gewähren sind - Verwertung des Hausgrundstücks

Beitrag von Willi Schartema Mo 6 März 2017 - 13:53

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.05.2016 - L 12 AS 1794/15


Leitsatz ( Redakteur )

Der Antragsteller hatte keinen Anspruch auf Leistungen als Zuschuss, denn bei der Antragstellung war es noch offen gewesen, ob der Kläger tatsächlich nur für kurze Zeit Leistungen beanspruchen würde ( vgl. BSG, Urteil vom 20.02.2014, B 14 AS 10/13 R).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190914&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2155/
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