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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, da nicht festgestellt werden kann, dass deren Zulässigkeitsvoraussetzungen nach §§ 144, 145 SGG erfüllt sind.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.01.2017 - L 7 AS 902/16 NZB - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei Personen, bei denen - wie hier durch den Erhalt von Erwerbsminderungsrente und Kindergeld - durch zufließendes Einkommen ein Teil des Bedarfs gedeckt ist, ist eine Bezifferung des Rechtsschutzbegehrens erforderlich (Senatsbeschluss vom 03.01.2017 - L 7 AS 2288/16 B ER, L 7 AS 2289/16 B; zur Notwendigkeit der Bezifferung von konkreten Geldleistungsansprüchen BSG Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R).
2. Dies gilt auch für die Nichtzulassungsbeschwerde. Denn nur wenn nach dem Vorbringen im Klageverfahren ein Vergleich mit dem im angestrebten Berufungsverfahren verfolgten Begehren möglich ist, kann der Beschwerdewert bestimmt werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.07.2012 - L 7 AS 476/10).
3. Der Umstand, dass das Sozialgericht in der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteils eine Nichtzulassungsbeschwerde als statthaft bezeichnet hat, ändert nichts an der Unzulässigkeit der Beschwerde.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190468&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei Personen, bei denen - wie hier durch den Erhalt von Erwerbsminderungsrente und Kindergeld - durch zufließendes Einkommen ein Teil des Bedarfs gedeckt ist, ist eine Bezifferung des Rechtsschutzbegehrens erforderlich (Senatsbeschluss vom 03.01.2017 - L 7 AS 2288/16 B ER, L 7 AS 2289/16 B; zur Notwendigkeit der Bezifferung von konkreten Geldleistungsansprüchen BSG Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R).
2. Dies gilt auch für die Nichtzulassungsbeschwerde. Denn nur wenn nach dem Vorbringen im Klageverfahren ein Vergleich mit dem im angestrebten Berufungsverfahren verfolgten Begehren möglich ist, kann der Beschwerdewert bestimmt werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10.07.2012 - L 7 AS 476/10).
3. Der Umstand, dass das Sozialgericht in der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Urteils eine Nichtzulassungsbeschwerde als statthaft bezeichnet hat, ändert nichts an der Unzulässigkeit der Beschwerde.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190468&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2148/
Willi S
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