Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 70 qm, das von der Antragstellerin und ihrer Tochter bewohnt wird, ist als ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II verwertungsgeschützt.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von 70 qm, das von der Antragstellerin und ihrer Tochter bewohnt wird, ist als ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II verwertungsgeschützt.
Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 11. Januar 2017 (Az.: S 24 AS 525/14):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Aus dieser Tatsache folgt aber kein Anspruch auf die Gewährung von Leistungen zur Unterhaltung oder zum Betrieb dieses Vermögensgegenstands gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
3. Tilgungsanteile, die auf Immobilien zu zahlen sind, können grundsätzlich nicht zu den Aufwendungen für die Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gezählt werden, denn die Leistungen nach dem SGB II beschränken sich auf die aktuelle Existenzsicherung und sollen keine Vermögensbildung bewirken.
4. Dies gilt gerade dann, wenn die Tilgung der Restschuld noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, d. h. die Vermögensbildung gerade noch nicht weitestgehend abgeschlossen ist, und die Antragstellerin wahrscheinlich bis auf Weiteres auf die Bewilligung von Sozialleistungen zur Existenzsicherung angewiesen sein wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2144/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Aus dieser Tatsache folgt aber kein Anspruch auf die Gewährung von Leistungen zur Unterhaltung oder zum Betrieb dieses Vermögensgegenstands gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
3. Tilgungsanteile, die auf Immobilien zu zahlen sind, können grundsätzlich nicht zu den Aufwendungen für die Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gezählt werden, denn die Leistungen nach dem SGB II beschränken sich auf die aktuelle Existenzsicherung und sollen keine Vermögensbildung bewirken.
4. Dies gilt gerade dann, wenn die Tilgung der Restschuld noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, d. h. die Vermögensbildung gerade noch nicht weitestgehend abgeschlossen ist, und die Antragstellerin wahrscheinlich bis auf Weiteres auf die Bewilligung von Sozialleistungen zur Existenzsicherung angewiesen sein wird.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2144/
Willi S
Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes Hausgrundstück - keine Berücksichtigung von Verzugszinsen für fälligen Rückzahlungsbetrag der gekündigten Immobiliendarlehen - Zwangsvollstreckung - Zu finanzierende
» Eine Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II unter der Bedingung, dass die Antragstellerin sowohl einen Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme nachweist als auch dem Jobcenter gegenüber Nachweise über ihre
» Eine Übernahme der Kosten ihrer Krankenbehandlungen, die die Antragstellerin aufgrund des von ihr abgeschlossenen Krankenversicherungstarifs mit Selbstbeteiligung von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) nicht erstattet erhält und selbst zu bezahlen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Eigenheim - Reparaturkosten der Heizungsanlage - Erhaltungsaufwand - keine Verbesserung des Standards - Angemessenheit
» Die Voraussetzungen für eine Anspruchseinschränkung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 1 AsylbLG in Verbindung mit § 1a Abs. 2 AsylbLG sind bei einer entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG als Inhaberin einer Duldung leistungsberechtigten persischen Antragstellerin ni
» Eine Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II unter der Bedingung, dass die Antragstellerin sowohl einen Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme nachweist als auch dem Jobcenter gegenüber Nachweise über ihre
» Eine Übernahme der Kosten ihrer Krankenbehandlungen, die die Antragstellerin aufgrund des von ihr abgeschlossenen Krankenversicherungstarifs mit Selbstbeteiligung von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) nicht erstattet erhält und selbst zu bezahlen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Eigenheim - Reparaturkosten der Heizungsanlage - Erhaltungsaufwand - keine Verbesserung des Standards - Angemessenheit
» Die Voraussetzungen für eine Anspruchseinschränkung gemäß § 1a Abs. 3 Satz 1 AsylbLG in Verbindung mit § 1a Abs. 2 AsylbLG sind bei einer entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG als Inhaberin einer Duldung leistungsberechtigten persischen Antragstellerin ni
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema