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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG
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Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen (Art. 1 I in Verbindung mit Art. 20 I GG) kann grundsätzlich unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen von Personen berücksichtigt werden, von
denen in derfamiliären Gemeinschaft zumutbar zu erwarten ist, dass sie tatsächlich füreinander einstehen und „aus einem Topf" wirtschaften.
BVerfG, Beschluss vom 27.7.2016 -1 BvR 371/11
GG Art. 1 I, 3 I, 20 I; SGB II §§ 7 III Nr. 2, 9 II 2, 20 II 2
Quelle: http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/07/rs20160727_1bvr037111.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2134/
Willi S
BVerfG, Beschluss vom 27.7.2016 -1 BvR 371/11
GG Art. 1 I, 3 I, 20 I; SGB II §§ 7 III Nr. 2, 9 II 2, 20 II 2
Quelle: http://www.bverfg.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/07/rs20160727_1bvr037111.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2134/
Willi S
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