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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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Bei einem alleinerziehenden Elternteil, der mit seinem minderjährigen Kind, das seinen Bedarf mit eigenem Einkommen decken kann, ständig zusammen lebt, ist in Bezug auf die Ermittlung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft
(§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) von einem eigenständigen Ein-Personen-Haushalt bzw. einer „Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft“ auszugehen.
BSG, Urteil vom 25. April 2018 (Az.: B 14 AS 14/17 R):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II gelangt hier nicht zur Anwendung.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2499/
Willi S
BSG, Urteil vom 25. April 2018 (Az.: B 14 AS 14/17 R):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II gelangt hier nicht zur Anwendung.
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