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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Bewilligung vorläufiger Leistungen kann unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 SGB X oder des § 48 SGB X aufgehoben werden. Der vorläufige Charakter einer Bewilligung hindert das Entstehen von Vertrauensschutz auf Seiten des
Bescheidadressaten und eröffnet daher von vorneherein nicht den Anwendungsbereich der vertrauensschützenden Regelungen der §§ 45, 48 SGB X.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2017 - L 7 AS 374/15
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198919&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2334/
Willi S
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2017 - L 7 AS 374/15
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198919&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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