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Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Ablehnung der Erstattung von Vorverfahrenskosten - Rechtsanwaltsvergütung - Möglichkeit der Verjährungseinrede - Kostenminderungspflicht
Sozialgericht Nordhausen, Urteil v. 26.10.2015 - S 31 AS 818/14 - rechtskräftig
Leitsatz beck-online
1. Ein Anspruch auf Freistellung vom Vergütungsanspruch des Prozessbevollmächtigten nach § 63 SGB I ist ausgeschlossen, wenn der Mandant im Zeitpunkt des Kostenerstattungsantrages die Einrede der Verjährung erheben könnte. (amtlicher Leitsatz)
2. Der Beklagte ist berechtigt, die Erstattung der Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten unter Hinweis auf die Kostenminderungspflicht abzulehnen. (amtlicher Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183308&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: Schneider, Norbert
Urt mit Anmerkung | Ablehnung der Kostenerstattung bei Möglichkeit der Verjährungseinrede | AGS 2016, 550-552
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
Leitsatz beck-online
1. Ein Anspruch auf Freistellung vom Vergütungsanspruch des Prozessbevollmächtigten nach § 63 SGB I ist ausgeschlossen, wenn der Mandant im Zeitpunkt des Kostenerstattungsantrages die Einrede der Verjährung erheben könnte. (amtlicher Leitsatz)
2. Der Beklagte ist berechtigt, die Erstattung der Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten unter Hinweis auf die Kostenminderungspflicht abzulehnen. (amtlicher Leitsatz)
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183308&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: Schneider, Norbert
Urt mit Anmerkung | Ablehnung der Kostenerstattung bei Möglichkeit der Verjährungseinrede | AGS 2016, 550-552
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
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