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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Feb 2015 - 12:20

BSG, Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 65/13 R



Leitsatz (Autor)
Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist keine Anspruchsvoraussetzung für nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Deutschland in einer temporären Bedarfsgemeinschaft leben.
 
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014&nr=13709&pos=10&anz=188
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

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