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BayLSG: Blindengeld auch für schwer demente Menschen
Nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz erhalten blinde Menschen zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen auf Antrag ein monatliches Blindengeld in Höhe von € 579. Nicht erforderlich ist dabei, dass tatsächlich behinderungsbedingte Mehraufwendungen anfallen. Für die Leistung muss die Blindheit durch eine medizinische Beurteilung nachgewiesen sein. Dieser Nachweis ist dann besonders schwierig, wenn die Betroffenen krankheitsbedingt nicht an der Untersuchung mitwirken können.
BayLSG, Pressemitteilung v. 13.01.2017 zum Urt. v. 19.12.2016 – L 15 BL 9/14 (nicht rechtskräftig): https://bayrvr.de/2017/01/13/baylsg-blindengeld-auch-fuer-schwer-demente-menschen/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
BayLSG, Pressemitteilung v. 13.01.2017 zum Urt. v. 19.12.2016 – L 15 BL 9/14 (nicht rechtskräftig): https://bayrvr.de/2017/01/13/baylsg-blindengeld-auch-fuer-schwer-demente-menschen/
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Willi S
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