Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Die Einbeziehung eines "Sicherheitszuschlages" hat auch im Falle der Heranziehung von § 12 WoGG zu erfolgen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Die Einbeziehung eines "Sicherheitszuschlages" hat auch im Falle der Heranziehung von § 12 WoGG zu erfolgen.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 28.11.2016 - L 19 AS 1372/15 und Urteil v. 12.12.2016 - L 19 AS 1457/16
Der Höchstbetrag für einen Einpersonenhaushalt in der Stadt Köln ab dem 01.01.2016 nach § 12 WoGG beträgt 522,00 EUR zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von10 %.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung der Höchstwerte des § 12 WoGG nicht nur die seit 2009 eingetretene Erhöhung der Bruttokaltmieten, sondern auch den Anstieg der Bruttowarmmiete mitberücksichtigt hat (vgl. BT-Drs. 18/4897 S. 65) lässt im Hinblick auf das durch Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG geschützte Recht eines Leistungsberechtigten im Rahmen der existenzsichernden Leistungen auf Sicherung eines Wohnraums nicht die Erforderlichkeit eines Zuschlags entfallen. In Anbetracht dessen hält der Senat auch für die seit dem 01.01.2016 geltenden Tabellenwerte des § 12 WoGG einen Zuschlag in Höhe von 10 % für angemessen, aber auch ausreichend.
2. Der seit 01.01.2016 geltende Regelbedarf ist nicht zu niedrig festgesetzt worden (so auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 24.08.2016 - L 16 AS 222/16 B PKH und vom 21.07.2016 - L 18 AS 405/16 B PKH; LSG NRW, Beschluss vom 27.10.2016 - L 9 SO 447/16 B).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189654&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= u. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189660&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
S. a. : http://www.koelnerarbeitslosenzentrum.de/admintool/uploads/1478779473.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
Der Höchstbetrag für einen Einpersonenhaushalt in der Stadt Köln ab dem 01.01.2016 nach § 12 WoGG beträgt 522,00 EUR zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von10 %.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung der Höchstwerte des § 12 WoGG nicht nur die seit 2009 eingetretene Erhöhung der Bruttokaltmieten, sondern auch den Anstieg der Bruttowarmmiete mitberücksichtigt hat (vgl. BT-Drs. 18/4897 S. 65) lässt im Hinblick auf das durch Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG geschützte Recht eines Leistungsberechtigten im Rahmen der existenzsichernden Leistungen auf Sicherung eines Wohnraums nicht die Erforderlichkeit eines Zuschlags entfallen. In Anbetracht dessen hält der Senat auch für die seit dem 01.01.2016 geltenden Tabellenwerte des § 12 WoGG einen Zuschlag in Höhe von 10 % für angemessen, aber auch ausreichend.
2. Der seit 01.01.2016 geltende Regelbedarf ist nicht zu niedrig festgesetzt worden (so auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 24.08.2016 - L 16 AS 222/16 B PKH und vom 21.07.2016 - L 18 AS 405/16 B PKH; LSG NRW, Beschluss vom 27.10.2016 - L 9 SO 447/16 B).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189654&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= u. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=189660&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
S. a. : http://www.koelnerarbeitslosenzentrum.de/admintool/uploads/1478779473.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2125/
Willi S
Ähnliche Themen
» Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung des Mietspiegels - KdU-Höxter gekippt
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Ein-Personenhaushalt Landkreis Nordsachsen - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Vergleichsraumbildung - Heranziehung der Wohngeldtabelle
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen - Wohnflächengrenze - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle und des bundesweiten Heizspiegels
» Zu der Frage der Heranziehung eines Einkommensüberhangs über den Bedarfsmonat hinaus bei Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 09.05.2018 - L 4 SO 244/16 - Berufung anhängig BSG - B 8 SO 10/18 R
» Hartz IV- Mehr Arbeitslosengeld-Empfänger stocken auf - Binnen eines Jahres stieg die Zahl der Fälle deutlich
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Ein-Personenhaushalt Landkreis Nordsachsen - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Vergleichsraumbildung - Heranziehung der Wohngeldtabelle
» Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - Vierpersonenhaushalt in Niedersachsen - Wohnflächengrenze - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung der Wohngeldtabelle und des bundesweiten Heizspiegels
» Zu der Frage der Heranziehung eines Einkommensüberhangs über den Bedarfsmonat hinaus bei Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Hessisches Landessozialgericht, Urt. v. 09.05.2018 - L 4 SO 244/16 - Berufung anhängig BSG - B 8 SO 10/18 R
» Hartz IV- Mehr Arbeitslosengeld-Empfänger stocken auf - Binnen eines Jahres stieg die Zahl der Fälle deutlich
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema