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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 19 Dez 2016 - 9:20

Das BVerwG hat entschieden, dass im Falle, in dem gegen einen ausreisepflichtigen Ausländer ein Strafverfahren eingeleitet und noch nicht abgeschlossen worden ist, die fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung nach § 72 Abs. 4 AufenthG keine eigenen Rechte des Ausländers verletzt.
weiter: https://www.juris.de/jportal/portal/t/5i9/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA161202748&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2114/
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