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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Wenn der Wert des Beschwerdegegenstands einer Klage bezifferbar ist, ist die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe unzulässig, soweit das konkrete Klageziel nicht dargelegt wird oder nicht ermittelbar ist. Dann lässt sich die Zulässigkeit
der Beschwerde nicht feststellen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 18.10.2016 - L 5 AS 438/16 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188599&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
Willi S
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 18.10.2016 - L 5 AS 438/16 B - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188599&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2107/
Willi S
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