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Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig
BVerfG, Beschluss v. 04.10.2016 - 1 BvR 1704/16
Wer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erheben will, muss konkret darlegen, inwiefern das Gesetz bereits für den Beschwerdeführer unmittelbar, selbst und gegenwärtig eine Verletzung in Grundrechten bewirkt. Das gilt auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren „Vorlage“ für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und damit eine unmittelbar gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rechtsvereinfachungsgesetz) gerichtete, formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Pressemitteilung Nr. 76/2016 vom 26. Oktober 2016
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-076.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2092/
Willi S
Wer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erheben will, muss konkret darlegen, inwiefern das Gesetz bereits für den Beschwerdeführer unmittelbar, selbst und gegenwärtig eine Verletzung in Grundrechten bewirkt. Das gilt auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren „Vorlage“ für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und damit eine unmittelbar gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rechtsvereinfachungsgesetz) gerichtete, formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Pressemitteilung Nr. 76/2016 vom 26. Oktober 2016
Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-076.html
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Willi S
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