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Kostensenkungsverfahren auch bei Wohneigentum
Das SG Dortmund hat entschieden, dass auch bei Wohneigentum zunächst alle Kosten der Unterkunft zu übernehmen sind und eine Kostenbegrenzung erst nach wirksam gewordener Kostensenkung zulässig ist (Urt. v. 19.09.2016, Az. S 19 AS 1803/15).
Ein Urteil was einige Relevanz hat, mehr dazu hier: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/26_09_2016_/index.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2078/
Willi S
Ein Urteil was einige Relevanz hat, mehr dazu hier: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/26_09_2016_/index.php
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2078/
Willi S
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