Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Geltungsdauer - Übernahme der Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Geltungsdauer - Übernahme der Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen
- Übernahme von Kosten bezüglich der Maßnahme
SG Bremen, Beschluss v. 29.06.2016 - S 21 AS 1258/16 ER
EGV rechtswidrig, denn der Betroffene muss bevor die Kosten anfallen jedenfalls annähernd wissen, welche er bei Stellung eines entsprechenden Antrags ersetzt bekommt.
Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt rechtswidrig wegen Ausdehnung der Geltungsdauer hinsichtlich der Maßnahme, sowohl die Klausel hinsichtlich der Übernahme der Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen als auch diejenige bezüglich der Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Maßnahme entstehen, nicht hinreichend bestimmt ist.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Verbindung der Geltungsdauer einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt mit der Dauer einer Eingliederungsmaßnahme erscheint soweit, wie hier, eine Verlängerung der Geltungsdauer damit einhergeht, generell als sachfremde Erwägung. Denn es besteht kein rechtlich relevantes Bedürfnis des Jobcenters die Geltungsdauer auf die (längere) Maßnahmedauer auszudehnen.
2. Eine Klausel, die auf die Übernahme von angemessenen Kosten gerichtet ist, lässt unter Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit völlig offen, ob und ggf. in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Der Adressat eines entsprechenden
Verwaltungsaktes wird; durch sie nicht in die Lage versetzt, die Voraussetzungen und die Höhe des ihm zustehenden Anspruchs festzustellen (vgl. LSG Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 04.04.2012, Az. L 15 AS 77/12 B ER).
3. Der Betroffene muss bevor die Kosten anfallen jedenfalls annähernd wissen, welche er bei Stellung eines entsprechenden Antrags ersetzt bekommt. Das Kostenrisiko für die Durchführung der erforderlichen Eigenbemühungen trägt, insbesondere im Falle der Fahrtkostenklausel, die ausdrücklich eine vorherige Antragstellung verlangt, immer der Antragsteller ( vgl. LSG NSB, Beschluss vom 04.04.2012, Az. L 15 AS 77/12 B ER).
4. Aus der Rechtswidrigkeit der einzelnen Klausel folgt letztlich die Rechtswidrigkeit der hier
streitigen Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt insgesamt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2032/
Willi S
SG Bremen, Beschluss v. 29.06.2016 - S 21 AS 1258/16 ER
EGV rechtswidrig, denn der Betroffene muss bevor die Kosten anfallen jedenfalls annähernd wissen, welche er bei Stellung eines entsprechenden Antrags ersetzt bekommt.
Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt rechtswidrig wegen Ausdehnung der Geltungsdauer hinsichtlich der Maßnahme, sowohl die Klausel hinsichtlich der Übernahme der Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen als auch diejenige bezüglich der Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Maßnahme entstehen, nicht hinreichend bestimmt ist.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Verbindung der Geltungsdauer einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt mit der Dauer einer Eingliederungsmaßnahme erscheint soweit, wie hier, eine Verlängerung der Geltungsdauer damit einhergeht, generell als sachfremde Erwägung. Denn es besteht kein rechtlich relevantes Bedürfnis des Jobcenters die Geltungsdauer auf die (längere) Maßnahmedauer auszudehnen.
2. Eine Klausel, die auf die Übernahme von angemessenen Kosten gerichtet ist, lässt unter Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit völlig offen, ob und ggf. in welcher Höhe die Kosten erstattet werden. Der Adressat eines entsprechenden
Verwaltungsaktes wird; durch sie nicht in die Lage versetzt, die Voraussetzungen und die Höhe des ihm zustehenden Anspruchs festzustellen (vgl. LSG Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 04.04.2012, Az. L 15 AS 77/12 B ER).
3. Der Betroffene muss bevor die Kosten anfallen jedenfalls annähernd wissen, welche er bei Stellung eines entsprechenden Antrags ersetzt bekommt. Das Kostenrisiko für die Durchführung der erforderlichen Eigenbemühungen trägt, insbesondere im Falle der Fahrtkostenklausel, die ausdrücklich eine vorherige Antragstellung verlangt, immer der Antragsteller ( vgl. LSG NSB, Beschluss vom 04.04.2012, Az. L 15 AS 77/12 B ER).
4. Aus der Rechtswidrigkeit der einzelnen Klausel folgt letztlich die Rechtswidrigkeit der hier
streitigen Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt insgesamt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2032/
Willi S
Ähnliche Themen
» Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - unzureichende Festlegung der
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt, widersprüchliche Regelungen, Unzumutbarkeit der wöchentlichen Vorsprache zum Nachweis von Eigenbemühungen
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung
» Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (bei einer Schwangeren)
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt, widersprüchliche Regelungen, Unzumutbarkeit der wöchentlichen Vorsprache zum Nachweis von Eigenbemühungen
» Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung
» Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Sanktionsbescheid (bei einer Schwangeren)
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema