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Stationäre Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 4 SGB II - Arbeitslosengeld II - Hilfe zum Lebensunterhalt - Stiftung Synanon
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.06.2016 - L 18 AS 3341/14
Zur Frage, ob das Leben in der Stiftung Synanon eine stationäre Unterbringung i. S. von § 7 Abs. 4 SGB II ist ( hier bejahend ).
Das Leben in einem Synanon-Haus ist als stationäre Unterbringung nach § 7 Abs. 4 SGB II zu werten.
Leitsatz ( Redakteur )
Ein Leben in den Häusern der Stiftung Synanon schließt nach Art und Konzeption des Hilfekonzepts eine Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich aus, was die Einordnung als stationäre Einrichtung i. S. von § 7 Abs. 4 SGB II bedingt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174154
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/
Willi S
Zur Frage, ob das Leben in der Stiftung Synanon eine stationäre Unterbringung i. S. von § 7 Abs. 4 SGB II ist ( hier bejahend ).
Das Leben in einem Synanon-Haus ist als stationäre Unterbringung nach § 7 Abs. 4 SGB II zu werten.
Leitsatz ( Redakteur )
Ein Leben in den Häusern der Stiftung Synanon schließt nach Art und Konzeption des Hilfekonzepts eine Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich aus, was die Einordnung als stationäre Einrichtung i. S. von § 7 Abs. 4 SGB II bedingt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174154
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/
Willi S
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