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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Stationäre Einrichtung im Sinne des § 7 Abs. 4 SGB II - Arbeitslosengeld II - Hilfe zum Lebensunterhalt - Stiftung Synanon

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Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Aug 2016 - 4:28

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.06.2016 - L 18 AS 3341/14
Zur Frage, ob das Leben in der Stiftung Synanon eine stationäre Unterbringung i. S. von § 7 Abs. 4 SGB II ist ( hier bejahend ).

Das Leben in einem Synanon-Haus ist als stationäre Unterbringung nach § 7 Abs. 4 SGB II zu werten.
Leitsatz ( Redakteur )


Ein Leben in den Häusern der Stiftung Synanon schließt nach Art und Konzeption des Hilfekonzepts eine Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt grundsätzlich aus, was die Einordnung als stationäre Einrichtung i. S. von § 7 Abs. 4 SGB II bedingt.
Quelle:    https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174154


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2050/


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