Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Ein nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist bereits deswegen rechtswidrig, wenn keine entsprechenden Vorverhandlungen, geführt zwischen dem SGB II-Träger und dem einzelnen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, voranging
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Ein nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist bereits deswegen rechtswidrig, wenn keine entsprechenden Vorverhandlungen, geführt zwischen dem SGB II-Träger und dem einzelnen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, voranging
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Mai 2016 (Az.: L 6 AS 181/16 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Eine konsensuale Lösung hat hier stets Vorrang gegenüber einem hoheitlichen Handeln per Verwaltungsakt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2039/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Eine konsensuale Lösung hat hier stets Vorrang gegenüber einem hoheitlichen Handeln per Verwaltungsakt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2039/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ein nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn aus dieser Verfügung keine Gültigkeitsdauer hervorgeht.
» Ein gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn hierin Leistungsempfänger/innen Pflichten auferlegt werden, deren Erfüllung objektiv unmöglich ist, weil der maßgebliche Zeitpunkt bereits in der
» . Ein nach § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II erlassener Auskunftsverwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn der um Leistungen nach den §§ 19 ff. SGB II nachsuchende Antragsteller mit einer weiteren Person ein Zusammenleben entsprechend § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II
» Ein nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er auch Sanktionsdrohungen an Verpflichtungen des Antragstellers knüpft, unzumutbare bzw. nicht hinreichend konkret bestimmter Obliegenheiten zu erfüllen,
» Wenn sich keine realitätsnahe Bemessung der Anteile des Heizstromes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) und des Haushaltsstromes (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II) ermöglichen lässt, ist es vertretbar, vom im Einzelnen bezifferten Gesamtaufwand einer Bedarfsgemeinschaft
» Ein gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn hierin Leistungsempfänger/innen Pflichten auferlegt werden, deren Erfüllung objektiv unmöglich ist, weil der maßgebliche Zeitpunkt bereits in der
» . Ein nach § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II erlassener Auskunftsverwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn der um Leistungen nach den §§ 19 ff. SGB II nachsuchende Antragsteller mit einer weiteren Person ein Zusammenleben entsprechend § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II
» Ein nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er auch Sanktionsdrohungen an Verpflichtungen des Antragstellers knüpft, unzumutbare bzw. nicht hinreichend konkret bestimmter Obliegenheiten zu erfüllen,
» Wenn sich keine realitätsnahe Bemessung der Anteile des Heizstromes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) und des Haushaltsstromes (§ 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II) ermöglichen lässt, ist es vertretbar, vom im Einzelnen bezifferten Gesamtaufwand einer Bedarfsgemeinschaft
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema