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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.

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AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  Empty AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.

Beitrag von Willi Schartema Mo 18 Jul 2016 - 10:09

SG Berlin, Beschluss v. 27.06.2016 - S 189 AS 5732/16 ER, n. v.
Leitsatz ( Redakteur )

Danach ist in Berlin für einen 1-Personen-Haushalt eine Quadratmetermiete (nettokalt) von
5,71 EUR als angemessenen anzusehen.

a. A. Sozialgericht Berlin, Urteil v. 27.05.2016 - S 37 AS 1974/16 - Die Werte der WAV sind nach Rechtsprechung des BSG unschlüssig (hier in der bis Dezember 2015 geltenden Fassung)


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/


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