Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.

Nach unten

AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.  Empty AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.

Beitrag von Willi Schartema Mo 18 Jul 2016 - 10:09

SG Berlin, Beschluss v. 27.06.2016 - S 189 AS 5732/16 ER, n. v.
Leitsatz ( Redakteur )

Danach ist in Berlin für einen 1-Personen-Haushalt eine Quadratmetermiete (nettokalt) von
5,71 EUR als angemessenen anzusehen.

a. A. Sozialgericht Berlin, Urteil v. 27.05.2016 - S 37 AS 1974/16 - Die Werte der WAV sind nach Rechtsprechung des BSG unschlüssig (hier in der bis Dezember 2015 geltenden Fassung)


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2034/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
» Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung - Die Werte der AV-Wohnen sind nicht schlüssig. Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
» Das Konzept des Werra-Meißner-Kreises zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten ist - " nicht " - schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG ( entgegen SG Kassel v. 7.03.2016 - S 8 AS 447/14 ).
» Zur Übernahme einer Betriebs- und Heizkostennachforderung trotz Absenkung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf die Richtwerte der bis Juni 2015 angewandten Wohnaufwendungs-Verordnung (WAV) und der seit Juli 2015 geltenden AV-Wohnen ( hier bejahend).
» Geplante neue AV-Wohnen in Berlin

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten