Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Nach unten

 Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Empty Konzept zur Ermittlung der Angemessenheit der Unterkunftskosten im Hochsauerlandkreis 2014 ( von der Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen) ist schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Beitrag von Willi Schartema Di 2 Okt 2018 - 8:15

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.08.2018 - L 19 AS 2334/17 - Revision zugelassen

Orientierungssatz ( Redakteur )

2. Analyse & Konzepte geht methodisch davon aus, dass es zulässig ist, das Gebiet eines kommunalen Leistungsträgers in seinen kommunalverfassungsrechtlichen Grenzen als Raum der Datenerhebung (Vergleichsraum) festzulegen, auch wenn innerhalb dieses Gebietes kein einheitlicher Wohnungsmarkt besteht.

3. Es ist zulässig, dass bei der Bestimmung des Vergleichsraums, der maßgebend für die Bildung von Angemessenheitsgrenzen bzw. für die räumliche Begrenzung der Datenerhebung ist, eine Orientierung an formalen (zumeist historisch gewachsenen oder begründeten) kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten und damit an dem Gebiet des kommunalen Grundsicherungsträgers als zusammenhängendes Verwaltungsgefüge erfolgt, sofern einer etwaigen Heterogenität der Wohnungsmärkte im Konzept Rechnung getragen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14) und innerhalb der konkreten Angemessenheit die Zumutbarkeit eines Umzugs im Einzelfall geprüft wird.

4. Die Bildung eines Vergleichsraums (als Raum der Datenerhebung) mit unterschiedlichen Preiszonen - Wohnungsmarkttypen - bei der Ermittlung der abstrakten Angemessenheitsgrenzen im Wege eines schlüssigen Konzepts ist als zulässig anzusehen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 24.04.2017 - L 20 SO 418/14; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - L 6 AS 134/15 und vom 19.01.2018 - L 3 AS 10/16; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.11.2016 - L 3 AS 137/14; LSG Thüringen, Urteil vom 08.07.2015 - L 4 AS 718/14; a.A. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.07.2017 - L 10 AS 333/16, LSG Sachsen, Beschluss vom 14.12.2017 - L 7 AS 513/16 B ER, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.05.2017 - L 5 AS 547/16; LSG Bayern, Urteil vom 28.03.2018 - L 11 AS 620/16; siehe auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 31.01.2018 - L 5 AS 201/17 und vom 07.03.2018 - L 5 AS 376/16 zur Zulässigkeit der Bildung von Wohnungsmarkttypen durch Clusteranalyse mehrere Vergleichsräume übergreifend). Dies gilt auch dann, wenn in den sog. Wohnungsmarkttypen Kommunen zusammengefasst sind, die ggf. räumlich nicht aneinandergrenzen, sofern der Heterogenität der Wohnungsmärkte im Konzept Rechnung getragen und der homogene Wohn- und Lebensbereich, in dem einem Leistungsberechtigten ein Umzug zugemutet werden kann, im Rahmen der Prüfung der konkreten Angemessenheit eigenständig geprüft wird.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202427&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 

Hinweis: SG Dortmund, Urteil v. 19.02.2016 - S 62 SO 444/14 – Berufung läuft noch

SG Dortmund: Gericht kippt Mietobergrenze für Sozialhilfe-Empfängerin im Hochsauerlandkreis - Stadt Brilon

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2416/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Das Konzept des Werra-Meißner-Kreises zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten ist - " nicht " - schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG ( entgegen SG Kassel v. 7.03.2016 - S 8 AS 447/14 ).
» Das vom Sozialhilfeträger vorgelegte Konzept zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze im Landkreis Gießen (Stand: 1. Dezember 2012) erfüllt nach die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen und ist schlüssig.
» AV Wohnen Berlin 2015 ist schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG.
» Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Werra-Meißner-Kreis stellt ein schlüssiges Konzept im Sinne der BSG-Rechtsprechung dar.
» Das vom Jobcenter zur Anwendung gebrachte "Schlüssige Konzept für die Mietobergrenzen (MOG) im Wetteraukreis (Stand: 1. Januar 2014) entspricht den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten