Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig. SGB III

Nach unten

Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig.    SGB III Empty Sanktion wegen Nichtantritt zu einer Maßnahme rechtswidrig. SGB III

Beitrag von Willi Schartema Di 5 Jul 2016 - 9:05

SG Berlin, Beschluss v. 15.06.2016 - S 24 AS 5811/16 ER


Wenn das JC bereits während der Verhandlungsphase über die EGV eine sanktionsbewehrte Teilnahmeverpflichtung zur Maßnahme begründen will, muss es hierauf im Zuweisungsschreiben gesondert hinweisen.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Eine Pflichtverletzung des § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 liegt bereits nicht vor, weil die im Sanktionsbescheid in Bezug genommene Eingliederungsvereinbarung, mit der die Obliegenheit der Teilnahme an der Maßnahme begründet werden sollte, nicht zustande kam und auch kein ersetzender Verwaltungsakt erlassen wurde.

2. Die Sanktion kann auch nicht alternativ auf § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II gestützt werden. Denn selbst wenn ein nachträglicher Austausch der Sanktionstatbestände zulässig und dem Antragsteller ein Zuweisungsschreiben zu der Maßnahme übergeben worden wäre, kann sich der Antragsteller auf einen wichtigen Grund für den Nichtantritt berufen.

3. Denn seinerzeit war gerade offen, ob die EGV, deren Kernstück die Obliegenheit an der Maßnahme bildete, tatsächlich zustande gekommen oder das Jobcenter aufgrund der gegen die Maßnahme vorgebrachten Einwände nicht doch von einer entsprechenden Regelung absehen würde.

4. Wenn das JC in einer solchen Fallkonstellation, in der die Zuweisung aus Sicht des Leistungsempfängers als ( vorzeitige ) Umsetzung einer noch abzuschließenden EGV darstellt, bereits während der Verhandlungsphase eine sanktionsbewehrte Teilnahmeverpflichtung begründen will, muss er hierauf im Zuweisungsschreiben gesondert und unmissverständlich hinweisen. Das ist vorliegend unterlassen worden.



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Nichtantritt einer Maßnahme - Sanktion rechtswidrig, wenn EGV nicht eindeutig
» 1- €-Job rechtswidrig - Ermessensnichtgebrauch - Liegt bei einer Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit ein Ermessensnichtgebrauch vor, so ist der Verwaltungsakt zur Zuweisung der Maßnahme bereits schon rechtswidrig und die aufschiebende Wirkung des
» Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wegen Ermessensnichtgebrauch des Jobcenters - Maßnahme nicht hinreichend bestimmt
» Sinnfreie Maßnahmen in einer EGV Sinnfreie Maßnahmen in EGV bei Nichtantritt keine Sanktion berechtigt Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 14 B 568/08 AS ER -
» Die Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung wegen des Eintritts einer Sanktion setzt zwar keinen vorgeschalteten, zusätzlichen feststellenden Verwaltungsakt voraus; es bedarf aber in einem solchen Fall einer Aufhebungs- bzw. Änderungsentscheidung

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten