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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 5 Jul 2016 - 8:19

Arbeitssuchende – (SGB II) ( hier bejahend )

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil v. 14.01.2016 - L 3 BK 12/14


Hinsichtlich der Anspruchsberechtigung unterscheidet sich § 6b Abs. 1 Satz 1 BKGG von § 28 Abs. 1 Satz1, Abs. 5 SGB II. Während im letzten Fall nach dem Gesetzeswortlaut die Schülerinnen und Schüler selbst anspruchsberechtigt sind, sind dies im Kindergeldrecht regelmäßig die kindergeldberechtigten Elternteile.
Leitsatz ( Juris )
1. Zum Bergriff der Lernförderung in § 28 Abs. 5 SGB II.
2. Schulische Angebote der Lernförderung sind von der Schule selbst angebotene Maßnahmen,
strukturelle Förderungen, wie Förderkurse oder Hausaufgabenhilfe.
3. Die wesentlichen Lernziele eines Schülers sind nicht abstrakt, sondern im jeweiligen Einzelfall
differenzierend nach Schulform und Klassenstufe anhand der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen zu ermitteln.
4. Nach den schulrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen ist auch in einer 3. Klasse
in einer Grundschule die Versetzung in die 4. Klasse ein wesentliches Lernziel. Zum Ziel der
Versetzung in die nächsthöhere Klasse tritt jedoch in der Grundschule und damit auch in der 3.
Klasse als weiteres wesentliches Lernziel die Verschaffung von Kulturtechniken hinzu.
5. Zur Eignung und zusätzlichen Erforderlichkeit einer außerschulischen Lernförderung.
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186111&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/


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