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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ein nicht versetzungsgefährdeter Schüler mit noch befriedigenden Schulleistungen hat keinen Anspruch auf ergänzende Lernförderung.

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Beitrag von Willi Schartema Di 19 Jan 2016 - 10:59

LSG Hessen, Urteil v. 13.11.2015 - L 9 AS 192/14: Ergänzende Lernförderung erst bei Versetzungsgefährdung



Quelle: Pressemitteilung des LSG Darmstadt Nr. 1/2016 v. 13.01.2016

Rechtstipp: S. dazu Tacheles Rechtsprechungsticker KW 51/2015 - Punkt 4.4: Keine Kostenübernahme der Lernförderung durch das Jobcenter, wenn aus der Sicht des Antragstellers und der Schule eine ergänzende Lernförderung lediglich wünschenswert und sinnvoll erscheint.
 
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1930/
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msgb/show.php?modul=msgb&id=6288&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/

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