Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger

Nach unten

Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger Empty Zu den Rechten eines Beigeladenen und der - nicht gegebenen - Anwendung von § 181 SGG auf Sozialhilfeträger

Beitrag von Willi Schartema Di 28 Jun 2016 - 0:27

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.01.2016 - L 8 SO 385/12
Leitsatz ( Juris )

1. Im Einzelfall ist auch das Messen des Blutzuckergehaltes als Leistung der häuslichen Krankenpflege verordnungsfähig

2. Das Rechtsmittel eines Beigeladenen ist nur zulässig, wenn ihn die angefochtene Entscheidung in eigenen Rechten im Sinne des § 54 Abs. 1 S. 2 SGG verletzt; allein die Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen ohne Eingriff in bestehende Rechtspositionen reicht nicht aus.

3. Die Verurteilung eines einfach (nach § 75 Abs. 1 SGG) Beigeladenen ist jedenfalls dann möglich, wenn die Voraussetzungen für eine unechte notwendige Beiladung (§ 75 Abs. 2 Var. 2 SGG) vorliegen und der Beigeladene sich in Kenntnis dieser Möglichkeit im weiteren Verlauf des Verfahrens auf das Verfahren einlässt.

4. Die Verurteilung eines Beigeladenen kommt dann nicht in Betracht, wenn dieser über den streitigen Anspruch bereits mit bestandskräftig gewordenen Bescheiden entschieden hat.

5. Die in derartigen Fällen grundsätzlich gebotene Anwendung von § 181 SGG ist dann nicht zulässig, wenn es sich bei dem Beklagten nicht um einen Versicherungsträger handelt. Eine analoge Anwendung auf Träger der Sozialhilfe ist jedenfalls seit dem 1. August 2006 nicht möglich.

6. Die Abgrenzung der ärztlichen Behandlung als einem Teilbereich ambulanter Krankenbehandlung nach § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB V von Leistungen zur medizinischen Reha und ergänzenden Leistungen nach § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V gilt auch für die Abgrenzung der medizinischen Rehabilitation i.S. des SGB IX von den nicht zu den Teilhabeleistungen nach dem SGB IX zählenden Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

7. Wegen in der Person des Hilfebedürftigen liegenden Besonderheiten kann im Einzelfall das Messen des Blutzuckergehaltes von der von einer Einrichtung geschuldeten Unterstützung eines gesunden Lebens nicht erfasst sein; es ist dann nicht untrennbarer Bestandteil der Eingliederungshilfe und darf als Leistung der häuslichen Krankenpflege verordnet werden.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183569&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2029/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Nicht angegebenes Vermögen in Form eines Sparbuchs - keine Berücksichtigung eines fiktiven Vermögensverbrauchs
»  Eine Besuchsfahrt zur Familie bzw., um in einer Wohnung nach dem Rechten zu schauen, gehöre schon nicht zum zu sichernden Existenzminimum. Deshalb folge ein Anspruch auch nicht aus § 21 Abs. 6 SGB II.
» Anspruch des schulpflichtigen Kindes eines Unionsbürgers auf Leistungen der Grundsicherung und abgeleitetes Aufenthaltsrecht des sorgeberechtigten Elternteils - Anwendung des Gleichbehandlungsgebotes nach Art. 4 VO (EG) 883/2004 und die neue
» Die Verurteilung eines nach § 75 Abs. 2 SGG Beigeladenen ist nur möglich, wenn sich entweder derselbe Anspruch gegen den einen oder den anderen Träger richtet oder verschiedene Ansprüche in einem Ausschließlichkeitsverhältnis stehen und sich
» Das Wohnrecht eines Verwandten in einer nicht selbst genutzten Immobilie schließt die Verwertbarkeit grundsätzlich nicht aus. Es ist im Einzelfall darzulegen, dass eine Verwertung durch Vermietung, Verpachtung oder Beleihung nicht möglich ist.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten