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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anrechnung Urlaubsabgeltung als Einkommen - einmalige Einnahme - Unterbrechung Verteilzeitraum
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, Urteil vom 27.04.2016 - L 13 AS 172/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anrechnung Urlaubsabgeltung als Einkommen - einmalige Einnahme - Unterbrechung Verteilzeitraum
Leitsatz ( Juris )
1. Eine Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs 4 BUrlG stellt keine zweckbestimmte Einnahme dar und ist regelmäßig als Einkommen in Form einer einmaligen Einnahme bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung zu berücksichtigen.
2. Eine Unterbrechung des Verteilzeitraums wegen Überwindung der Hilfebedürftigkeit für mindestens einen Monat liegt nicht vor, wenn die Hilfebedürftigkeit zeitlich bereits vor Beginn des Verteilzeitraumes der einmaligen Einnahme durch eine andere Einnahme unterbrochen war und unabhängig davon auch keine echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit vorlag (vgl BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R = SozR 4 4200 § 11 Nr 62).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=29762A255B8972A8F8DC94669C020FAC.jp22?doc.id=JURE160009590&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Rechtstipp: Eine Urlaubsabgeltung stellt keine zweckbestimmte Einnahme dar und ist regelmäßig als Einkommen in Form einer einmaligen Einnahme bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung zu berücksichtigen ( i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - L 2 AS 1112/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.05.2014 - L 12 AS 2197/13 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - L 11 AS 683/14 NZB; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. August 2013 - L 5 AS 729/13 B ER; SG Duisburg, Urteil vom 10. März 2014 - S 38 AS 4626/13).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2027/
Willi S
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anrechnung Urlaubsabgeltung als Einkommen - einmalige Einnahme - Unterbrechung Verteilzeitraum
Leitsatz ( Juris )
1. Eine Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs 4 BUrlG stellt keine zweckbestimmte Einnahme dar und ist regelmäßig als Einkommen in Form einer einmaligen Einnahme bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung zu berücksichtigen.
2. Eine Unterbrechung des Verteilzeitraums wegen Überwindung der Hilfebedürftigkeit für mindestens einen Monat liegt nicht vor, wenn die Hilfebedürftigkeit zeitlich bereits vor Beginn des Verteilzeitraumes der einmaligen Einnahme durch eine andere Einnahme unterbrochen war und unabhängig davon auch keine echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit vorlag (vgl BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R = SozR 4 4200 § 11 Nr 62).
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=29762A255B8972A8F8DC94669C020FAC.jp22?doc.id=JURE160009590&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Rechtstipp: Eine Urlaubsabgeltung stellt keine zweckbestimmte Einnahme dar und ist regelmäßig als Einkommen in Form einer einmaligen Einnahme bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung zu berücksichtigen ( i.E. ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - L 2 AS 1112/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.05.2014 - L 12 AS 2197/13 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - L 11 AS 683/14 NZB; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. August 2013 - L 5 AS 729/13 B ER; SG Duisburg, Urteil vom 10. März 2014 - S 38 AS 4626/13).
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2027/
Willi S
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