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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 13 Jun 2016 - 18:03

SG Berlin, Beschluss v. 02.06.2016 - S 167 AS 7009/16 ER




Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt ohne jede vorausgehende Verhandlung ist rechtswidrig.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt kommt damit nur in Betracht, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen, was im ersetzenden Verwaltungsakt im Einzelnen darzulegen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 14.2.2013 – B 14 AS 195/11 R).

2. Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt ohne jede vorausgehende Verhandlung ist bereits aus diesem Grund rechtswidrig.

Rechtstipp: ebenso im Ergebnis: SG Berlin, Beschluss vom 20.05.2015 - S 206 AS 7996/15 ER, n.v.; SG Stuttgart, 21.05.2014 - S 18 AS 2698/14 ER und SG Dortmund, Beschluss vom 08.04.2015 - S 35 AS 594/15 ER

 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/


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