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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bildungsgutschein - Geltungsdauer der EGV unter sechs Monaten - fehlendes Ermessen - Zeitablauf der Eingliederungsvereinbarung - aufschiebende Wirkung
SG Berlin, Beschluss vom 19.01.2015 - S 142 AS 24179/14 ER
Leitsätze (RA Kay Füßlein )
1. Das Abweichen von der Regelgeltungsdauer einer Eingliederungsvereinbarung von sechs Monaten bedarf einer Ermessensentscheidung nach § 15 SGB II. Diese Ermessensentscheidung ist im Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt mitzuteilen. Ein Nachschieben von Ermessensgründen kommt nicht in Betracht, wenn dieses Ermessen gar nicht ausgeübt oder erkannt worden ist.
2. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung erledigt sich nicht durch Zeitablauf der Eingliederungsvereinbarung (str. aA. z.B. LSG Bayern, Beschluss vom 14.11.2011 – L 7 AS 693/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.10.2012 – L 5 AS 354/09).
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/02/S142AS24719_14ER.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
Leitsätze (RA Kay Füßlein )
1. Das Abweichen von der Regelgeltungsdauer einer Eingliederungsvereinbarung von sechs Monaten bedarf einer Ermessensentscheidung nach § 15 SGB II. Diese Ermessensentscheidung ist im Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt mitzuteilen. Ein Nachschieben von Ermessensgründen kommt nicht in Betracht, wenn dieses Ermessen gar nicht ausgeübt oder erkannt worden ist.
2. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung erledigt sich nicht durch Zeitablauf der Eingliederungsvereinbarung (str. aA. z.B. LSG Bayern, Beschluss vom 14.11.2011 – L 7 AS 693/11; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.10.2012 – L 5 AS 354/09).
Quelle: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/02/S142AS24719_14ER.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1784/
Willi S
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