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Zur Frage, ob das Konzept des Jobcenters als schlüssig anzusehen ist, wovon eine Vielzahl von Fällen betroffen ist, was jedenfalls für die Zulassung zur Berufungsinstanz als zweite Tatsacheninstanz als maßgeblich anzusehen ist (entgegen Beschluss des BSG
vom 07.10.2015 zur Revisionszulassung, - B 14 AS 255/15 B ).
Sozialgericht Magdeburg, Urteil v. 14.04.2016 - S 14 AS 1766/13 - Berufung zugelassen
Leitsatz ( Redakteur )
1. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zum schlüssigen Konzept ist das Konzept des JC nicht als schlüssig anzusehen, da die Berücksichtigung des gesamten Landkreises Harz als Vergleichsraum rechtswidrig ist.
2. Der Landkreis Harz erfüllt die Kriterien zum Vergleichsraum i. S. d. Rechtsprechung des BSG nicht, was insbesondere an den Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts und des Thüringer Landessozialgerichts aufgezeigt werden kann ( hessisches LSG, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 AS 78/12 u. LSG Thüringen, Urteil v. 08.07.2015 - L 4 AS 718/14.
3. Insoweit ist hier auf die Werte der Wohngeldtabelle nach § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages abzustellen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/
Willi S
Sozialgericht Magdeburg, Urteil v. 14.04.2016 - S 14 AS 1766/13 - Berufung zugelassen
Leitsatz ( Redakteur )
1. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG zum schlüssigen Konzept ist das Konzept des JC nicht als schlüssig anzusehen, da die Berücksichtigung des gesamten Landkreises Harz als Vergleichsraum rechtswidrig ist.
2. Der Landkreis Harz erfüllt die Kriterien zum Vergleichsraum i. S. d. Rechtsprechung des BSG nicht, was insbesondere an den Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts und des Thüringer Landessozialgerichts aufgezeigt werden kann ( hessisches LSG, Urteil vom 15.02.2013 - L 7 AS 78/12 u. LSG Thüringen, Urteil v. 08.07.2015 - L 4 AS 718/14.
3. Insoweit ist hier auf die Werte der Wohngeldtabelle nach § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherheitszuschlages abzustellen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185338&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/
Willi S
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