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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Mai 2016 - 8:53

  Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters aufhalten.


LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2016 (Az.: L 7 AS 1391/14):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Für die örtliche Zuständigkeit eines SGB II-Trägers ist nach § 36 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I einzig der gewöhnliche Aufenthalt von Antragstellern maßgeblich.

3. Eine ausländerrechtliche Wohnsitzauflage hat hier keine Bedeutung.

4. Selbst wenn die Ausländerbehörde die zwangsweise Verlegung nichtdeutscher Antragsteller in den ursprünglichen Gestattungsbereich verfügt, dann hat bis zu einem Vollzug dieser Maßnahme das Jobcenter des Ortes des tatsächlichen Aufenthalts entsprechend § 36 Satz 4 SGB II eine Zuständigkeit für die Bewilligung von Leistungen.

 
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2021/


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