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Sozialgericht rügt Landratsamt - Arme brauchen doch einen Staubsauger
1.200 Euro Kosten für eine Klage, die völlig unnötig gewesen wäre.
Arme haben doch ein Recht auf einen Staubsauger – das befand am Mittwoch das Sozialgericht unter deutlichen Worten an das zuständige Landratsamt Regensburg. Wie berichtet hatte das dortige Sozialamt dem erwerbslosen Josef B. mehrere Gegenstände für die Erstausstattung seiner Wohnung verweigert, darunter ein Wohnzimmerschrank und ein Staubsauger – ohne nähere Begründung.
Auch einen Widerspruch dagegen wies das Landratsamt Ende Januar ab – nach einer Bearbeitungszeit von über fünf Monaten. In einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion spricht das Landratsamt mit Blick auf die überlange Bearbeitungsdauer von einem Versehen. Man habe die Angelegenheit „irrtümlich“ als abgeschlossen betrachtet. Josef B.s Rechtsanwalt Otmar Spirk reichte schließlich Klage beim Sozialgericht ein.
weiter: http://www.regensburg-digital.de/arme-brauchen-doch-einen-staubsauger/11052016/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2019/
Willi S
Arme haben doch ein Recht auf einen Staubsauger – das befand am Mittwoch das Sozialgericht unter deutlichen Worten an das zuständige Landratsamt Regensburg. Wie berichtet hatte das dortige Sozialamt dem erwerbslosen Josef B. mehrere Gegenstände für die Erstausstattung seiner Wohnung verweigert, darunter ein Wohnzimmerschrank und ein Staubsauger – ohne nähere Begründung.
Auch einen Widerspruch dagegen wies das Landratsamt Ende Januar ab – nach einer Bearbeitungszeit von über fünf Monaten. In einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion spricht das Landratsamt mit Blick auf die überlange Bearbeitungsdauer von einem Versehen. Man habe die Angelegenheit „irrtümlich“ als abgeschlossen betrachtet. Josef B.s Rechtsanwalt Otmar Spirk reichte schließlich Klage beim Sozialgericht ein.
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Willi S
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