Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Wenn ein Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen SGB II-Träger zur Leistung von Arbeitslosengeld II verpflichtete, ist die Frage, ob von diesem Begünstigten diese Hilfe endgültig rechtmäßig beansprucht werden kann, ggf. im
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Wenn ein Sozialgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen SGB II-Träger zur Leistung von Arbeitslosengeld II verpflichtete, ist die Frage, ob von diesem Begünstigten diese Hilfe endgültig rechtmäßig beansprucht werden kann, ggf. im
Hauptsacheverfahren zu klären, sofern die behördliche Ablehnungsentscheidung nicht ohnehin bestandskräftig wird.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.: L 14 AS 2799/14 B ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Innerhalb des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens kann dieser Aspekt aber nicht weiterbehandelt werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.: L 14 AS 2799/14 B ER):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
Innerhalb des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens kann dieser Aspekt aber nicht weiterbehandelt werden.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ein Sozialleistungsträger (hier: SGB XII-Träger) hat kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, weil nach seiner Auffassung ein anderer Sozialleistungsträger (hier: SGB II-Träger) zuständig sein sollte.
» Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt u.a. dann, wenn dem Antragsteller ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, sein Rechtsschutzziel ohne gerichtliche Hilfe zu erreichen SGB XII
» Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Auszahlung von bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ohne monatlichen Abzug von Kosten aufgrund der Auszahlung der Leistungen durch einen
» Rumänische Staatsangehörige begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
» Zur Frage, ob die Richtsatzsammlung des BMF im Rahmen der Einkommensberechnung bei selbständiger Arbeit herangezogen werden kann und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen
» Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt u.a. dann, wenn dem Antragsteller ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, sein Rechtsschutzziel ohne gerichtliche Hilfe zu erreichen SGB XII
» Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Auszahlung von bewilligten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ohne monatlichen Abzug von Kosten aufgrund der Auszahlung der Leistungen durch einen
» Rumänische Staatsangehörige begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
» Zur Frage, ob die Richtsatzsammlung des BMF im Rahmen der Einkommensberechnung bei selbständiger Arbeit herangezogen werden kann und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema