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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

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 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

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 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

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 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

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 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

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 Zusage - Kostenübernahmeerklärung - öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung - Bindungswillen - Asylbewerber - Beherbergung - Hinterlegung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Mai 2016 - 9:25

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2016 - L 15 AY 23/15 B ER - rechtskräftig




Leitsatz ( Juris )

Es handelt sich bei Kostenübernahmeerklärungen für eine Unterkunft für Asylbewerber nicht lediglich um die Bekanntgabe einer bestimmten verwaltungstechnischen Abwicklung des Zahlungsverkehrs, sondern um die Zusage, einen Realakt vorzunehmen, also dem Betreiber der Unterkunft für jeden Tag des tatsächlichen Aufenthalts des Asylbewerbers in dem Hotel den dort vorgesehenen günstigsten Tarif, höchstens jedoch 50,00 Euro, zu zahlen.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184262&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2010/


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