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Sperrzeit wegen fehlenden Nachweises von Eigenbemühungen nur bei Zusage einer "Gegenleistung" durch die Arbeitsagentur
BSG, Urteil v. 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R, B 11 AL 5/16 R
Das BSG hat entschieden, dass eine Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen mit der Folge eines Wegfalls des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von zwei Wochen auch dann eintritt, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen lediglich nicht nachgewiesen hat.
Dies setze aber voraus, dass in der Eingliederungsvereinbarung, in der die Eigenbemühungen und deren Nachweise konkret umschrieben seien, im Gegenzug auch bereits vermittlungsunterstützende Leistungen (Übernahme von Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) zugesagt worden seien.
Quelle: Pressemitteilung des BSG v. 04.04.2017: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1jq5/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170403788&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2173/
Willi S
Das BSG hat entschieden, dass eine Sperrzeit bei fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen mit der Folge eines Wegfalls des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer von zwei Wochen auch dann eintritt, wenn der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen lediglich nicht nachgewiesen hat.
Dies setze aber voraus, dass in der Eingliederungsvereinbarung, in der die Eigenbemühungen und deren Nachweise konkret umschrieben seien, im Gegenzug auch bereits vermittlungsunterstützende Leistungen (Übernahme von Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) zugesagt worden seien.
Quelle: Pressemitteilung des BSG v. 04.04.2017: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1jq5/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170403788&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
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Willi S
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