Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Übernahme von Bestattungskosten( hier ablehnend ).
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zur Übernahme von Bestattungskosten( hier ablehnend ).
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 14.04.2016 - L 7 SO 81/15
Es ist nicht die Aufgabe der Sozialhilfe, einen Bedürftigen vor der ggf. unangenehmen Inanspruchnahme leistungspflichtiger Familienangehöriger - hier der gesamtschuldnerisch haftenden Geschwister - zu bewahren (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 2008 - L 12 SO 3/08; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - L 9 B 434/08 SO ER).
Leitsatz ( Juris )
1. Kommt der Kläger seiner Mitwirkungsobliegenheit im gerichtlichen Verfahren betreffend seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die für die Beurteilung der (Un-)Zumutbarkeit i.S. des § 74 SGB XII maßgeblich sind, nicht nach, so besteht kein Anlass, die in seiner Sphäre wurzelnden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse weiter aufzuklären.
2. Ein Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein, wenn sich der Anspruchsteller generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind (vorliegend bejaht).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184740&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
Es ist nicht die Aufgabe der Sozialhilfe, einen Bedürftigen vor der ggf. unangenehmen Inanspruchnahme leistungspflichtiger Familienangehöriger - hier der gesamtschuldnerisch haftenden Geschwister - zu bewahren (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 2008 - L 12 SO 3/08; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - L 9 B 434/08 SO ER).
Leitsatz ( Juris )
1. Kommt der Kläger seiner Mitwirkungsobliegenheit im gerichtlichen Verfahren betreffend seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die für die Beurteilung der (Un-)Zumutbarkeit i.S. des § 74 SGB XII maßgeblich sind, nicht nach, so besteht kein Anlass, die in seiner Sphäre wurzelnden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse weiter aufzuklären.
2. Ein Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein, wenn sich der Anspruchsteller generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind (vorliegend bejaht).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184740&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Übernahme der Kosten für den Einbau einer neuen, teureren Gastherme ( hier ablehnend )
» Streitig ist die Übernahme von Umzugskosten, wenn dem Antragsteller keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 27 ff. SGB XII oder nach §§ 41 ff. SGB XII zustehen ( hier ablehnend wegen Verneinung der Hilfebedürftigkeit ).
» Erstattung weiterer Aufwendungen für Bewerbungsschreiben ( hier ablehnend )
» Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für äthiopische Staatsangehörige, hier ablehnend. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 08.04.2019 - L 10 AL 23/19 B ER
» Zur Voraussetzung der Anerkennung von Unterkunftskosten bei Mietverhältnis unter nahen Angehörigen ( hier ablehnend ) SGB XII
» Streitig ist die Übernahme von Umzugskosten, wenn dem Antragsteller keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §§ 27 ff. SGB XII oder nach §§ 41 ff. SGB XII zustehen ( hier ablehnend wegen Verneinung der Hilfebedürftigkeit ).
» Erstattung weiterer Aufwendungen für Bewerbungsschreiben ( hier ablehnend )
» Zahlung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für äthiopische Staatsangehörige, hier ablehnend. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss v. 08.04.2019 - L 10 AL 23/19 B ER
» Zur Voraussetzung der Anerkennung von Unterkunftskosten bei Mietverhältnis unter nahen Angehörigen ( hier ablehnend ) SGB XII
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema