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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bei der Leistung der schweizerischen Personalvorsorgestiftung der Arbeitgeber handelt es sich um eine der deutschen Altersrente vergleichbare Leistung i.S. des § 156 Abs.3 SGB III (Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Vorgängerregelung, vgl.
Senatsrechtsprechung zur Vorgängerregelung, vgl. Senatsurteile vom 11.05.2007 -L 8 AL 158/06 sowie L 8 AL 3084/06, juris).
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 30.6.2017 - L 8 AL 242/16
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194306&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2227/
Willi S
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 30.6.2017 - L 8 AL 242/16
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=194306&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2227/
Willi S
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