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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 8 März 2016 - 1:28

SG Speyer, Urteil v. 23.02.2016 - S 15 AS 857/15




Hortkinder haben Anspruch auf Kostenübernahme einer mehrtägigen Freizeitmaßnahme nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB II.

Leitsatz ( Redakteur )


Denn die Aufwendungen für einen mehrtägigen Ausflug eines Schülerhortes stellen hier einen Bedarf nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB II dar, falls sich das Ausflugsangebot an die regulären Besucher des Hortes richtet.

Quelle: Pressemitteilung des SG Speyer Nr. 2/2016 v. 03.03.2016: http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554550-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=fa74d202-9da3-3513-0e7c-d012e4e2711c&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

Rechtstipp: ebenso bereits SG Chemnitz, Urteil vom 08.12.2011 - S 37 AS 4144/14, n. v.


Quele:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1987/


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