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Schwiegersohn muss Sozialamt Einkommen und Vermögen offenlegen.
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.02.2016 - L 5 SO 78/15
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Schwiegersohn muss einer Empfängerin von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII dem Sozialamt auf Anfrage Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.
2. Das Auskunftsverlangen verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, denn der nicht getrennt lebende Ehegatte sei nicht mit einem getrennt lebenden Ehegatten oder einem unverheirateten Lebenspartner, für die zivilrechtlich keine Unterhaltspflicht bestehe, vergleichbar. Auch das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) sei durch die Unterhaltspflicht nicht verletzt.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Mainz Nr. 5/2016 v. 25.02.2016: http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554528-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=c1f30cdc-9cc6-1351-151c-3c0502e4e271&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1987/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Schwiegersohn muss einer Empfängerin von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII dem Sozialamt auf Anfrage Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.
2. Das Auskunftsverlangen verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, denn der nicht getrennt lebende Ehegatte sei nicht mit einem getrennt lebenden Ehegatten oder einem unverheirateten Lebenspartner, für die zivilrechtlich keine Unterhaltspflicht bestehe, vergleichbar. Auch das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) sei durch die Unterhaltspflicht nicht verletzt.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Mainz Nr. 5/2016 v. 25.02.2016: http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=69554528-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=c1f30cdc-9cc6-1351-151c-3c0502e4e271&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1987/
Willi S
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