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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Portugiesische Mutter von 2 Kindern hat Anspruch auf ALG II bzw. Sozialgeld für die Kinder.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 21.01.2016 - L 2 AS 624/15 B ER - rechtskräftig
Zusammen mit dem in der Ausbildung befindlichen Kind hat der sorgeberechtigte Elternteil ein von diesem abgeleitetes Aufenthaltsrecht, auch wenn das auf den Freizügigkeitsregelungen beruhende eigene Aufenthaltsrecht des Elternteils bereits nicht mehr besteht (vgl. BSG, Terminsbericht vom 3. Dezember 2015 zu B 4 AS 43/15 R).
Der Antragsteller zu 3) hat ein Aufenthaltsrecht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU, da er seine Mutter begleitet.
Leitsatz ( Juris )
1. Kinder in der Ausbildung haben nach § 3 Abs 4 FreizügG/EU zusammen mit dem sorgeberechtigten Elternteil ein Aufenthaltsrecht.
2. Dies gilt auch dann, wenn dem sorgeberechtigten Elternteil selbst kein eigenes Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche mehr zusteht, weil dieses Elternteil bereits mehr als sechs Monate arbeitslos ist (vgl EuGH, Urteil vom 23. Februar 2010, C-480/08 Texeira). Das Aufenthaltsrecht des Elternteils ergibt sich in diesem Fall nicht allein aus der Arbeitsuche, sodass die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II nicht nach § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II ausgeschlossen ist
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183078&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1982/
Willi S
Zusammen mit dem in der Ausbildung befindlichen Kind hat der sorgeberechtigte Elternteil ein von diesem abgeleitetes Aufenthaltsrecht, auch wenn das auf den Freizügigkeitsregelungen beruhende eigene Aufenthaltsrecht des Elternteils bereits nicht mehr besteht (vgl. BSG, Terminsbericht vom 3. Dezember 2015 zu B 4 AS 43/15 R).
Der Antragsteller zu 3) hat ein Aufenthaltsrecht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU, da er seine Mutter begleitet.
Leitsatz ( Juris )
1. Kinder in der Ausbildung haben nach § 3 Abs 4 FreizügG/EU zusammen mit dem sorgeberechtigten Elternteil ein Aufenthaltsrecht.
2. Dies gilt auch dann, wenn dem sorgeberechtigten Elternteil selbst kein eigenes Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche mehr zusteht, weil dieses Elternteil bereits mehr als sechs Monate arbeitslos ist (vgl EuGH, Urteil vom 23. Februar 2010, C-480/08 Texeira). Das Aufenthaltsrecht des Elternteils ergibt sich in diesem Fall nicht allein aus der Arbeitsuche, sodass die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II nicht nach § 7 Abs 1 Satz 2 Nr 2 SGB II ausgeschlossen ist
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183078&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1982/
Willi S
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