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Landkreis muss Kosten für Hilfe bei Mahlzeiten im Kindergarten zahlen:
http://osthessen-news.de/n11523493/landkreis-muss-kosten-f%C3%BCr-hilfe-bei-mahlzeiten-im-kindergarten-zahlen.html
Leitsatz ( Juris )
1. Benötigt ein behindertes Kind aufgrund einer angeborenen Erkrankung (hier: Fehlbildung der Luft- und Speiseröhre) eine ständige Beaufsichtigung bei den Mahlzeiten, unterfallen die Kosten für eine erforderliche persönliche Assistenz des Kindes während des Besuchs eines Kindergartens den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII und nicht den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
2. Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII sind im Verhältnis zur Pflegeversicherung nicht nachrangig (§ 13 Abs. 3 Satz 3 SGB XI). Das behinderte Kind kann daher nicht darauf verwiesen werden, das von der Pflegekasse gewährte Pflegegeld ganz oder teilweise bedarfsmindernd zur Deckung der Kosten für die persönliche Assistenz in Anspruch zu nehmen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183032&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. Benötigt ein behindertes Kind aufgrund einer angeborenen Erkrankung (hier: Fehlbildung der Luft- und Speiseröhre) eine ständige Beaufsichtigung bei den Mahlzeiten, unterfallen die Kosten für eine erforderliche persönliche Assistenz des Kindes während des Besuchs eines Kindergartens den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sechsten Kapitel des SGB XII und nicht den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
2. Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII sind im Verhältnis zur Pflegeversicherung nicht nachrangig (§ 13 Abs. 3 Satz 3 SGB XI). Das behinderte Kind kann daher nicht darauf verwiesen werden, das von der Pflegekasse gewährte Pflegegeld ganz oder teilweise bedarfsmindernd zur Deckung der Kosten für die persönliche Assistenz in Anspruch zu nehmen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183032&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1977/
Willi S
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