Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als

Nach unten

Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als  Empty Kann Kindergeld, das an den - im gemeinsamen Haushalt lebenden - Großelternteil als Vormund sowie Kindergeldberechtigten ausgezahlt wurde und für Bedarfe des Hilfebedürftigen verwendet worden sein soll, gemäß § 11 Abs 1 S 3 SGB 2 bedarfmindernd als

Beitrag von Willi Schartema Mo 8 Feb 2016 - 17:59

 Einkommen des Hilfebedürftigen berücksichtigt werden, obwohl beide Personen keine Bedarfsgemeinschaft gem § 7 Abs 3 SGB 2 bilden?


SG Detmold, Urteil vom 19.05.2015 - S 18 AS 1604/10 - anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 53/15 R




Zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen bei den Unterkunftskosten ( verneinend ) und Anrechnung von Kindergeld - kein wirksamer Mietvertrag - wegen Verstoß gegen § 181BGB - In-Sich-Geschäft - Antragsteller und Großvater ( Vormund ) bilden keine BG -

Leitsatz ( Redakteur )


1. Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass Tilgungskosten für ein Eigenheim nicht als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen sind (vgl. bereits BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Eine Ausnahme wird lediglich dann angenommen, wenn bei der ausbleibenden Berücksichtigung der Tilgungskosten ein Verlust des Wohnraumes erfolgen würde (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 67/06 R). Da vorliegend ein solcher Verlust nicht droht kann offenbleiben, ob die weiteren Voraussetzungen für eine Berücksichtigung der Tilgungskosten vorliegen.

2. Dem Antragsteller kann das Kindergeld als tatsächliches Einkommen bedarfsmindernd angerechnet werden. Dies folgt daraus, dass dem Ast. dadurch, dass er mit seinem Großvater in einem Haushalt lebt und dieser das für den Ast. gezahlte Kindergeld auch für diesen verwendet hat (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.04.2007, L 19 B 116/07 AS ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.06. 2010, L 2 AS 349/10 B ER).



Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Sind bei der Ermittlung der Höchsteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag gemäß § 6a BKGG die Unterkunftskostenanteile aller im Haushalt der Anspruchsteller lebenden Kinder zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie der Bedarfsgemeinschaft iS des SGB 2
» Kindergeld ist sozialhilferechtlich grundsätzlich eine Einnahme dessen, an den es (als Leistungs- oder Abzweigungsberechtigten) ausgezahlt wird. Das an ein Elternteil als Kindergeldberechtigten ausgezahlte Kindergeld ist nur als Einkommen des volljährigen
» Zur Betriebskostenrückzahlung, die dem Hilfebedürftigen nicht ausgezahlt wurde, sondern mit aufgelaufenen noch ausstehenden Mietrückständen des Vermieters von diesem verrechnet wurde
» Schuldnerberatung für Erwerbstätige Schuldnerberatung für Erwerbstätige: ARGE kann zur Kostentragung verpflichtet sein Kostenübernahme soll Verlust der Erwerbstätigkeit und Eintreten von Hilfebedürftigkeit verhindern * Landessozialgericht Nordrhein-Westfa
»  Zur Anrechnung einer Abfindung, welche zur Schuldentilgung verwendet wurde

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten