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Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - wichtiger Grund SGB III
SG Stade, Urteil vom 26.11.2015 - S 16 AL 94/14
Leitsatz ( Redakteur )
Besteht ein Rentenanspruch und wird dennoch Arbeitslosengeld beantragt, so handelt es sich um den Normalfall einer Sperrzeit bei Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit durch Abschluss eines Altersteilzeitvertrages. Entscheidet sich ein Versicherter nach Durchlaufen der Altersteilzeit dafür, nicht eine (mit Abschlägen verbundene) Altersrente in Anspruch zu nehmen, sondern sich erneut dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, so wird damit bewusst der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit herbeigeführt ( in Anlehnung an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2014 – L 13 AL 283/12 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182981&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Besteht ein Rentenanspruch und wird dennoch Arbeitslosengeld beantragt, so handelt es sich um den Normalfall einer Sperrzeit bei Herbeiführung der Beschäftigungslosigkeit durch Abschluss eines Altersteilzeitvertrages. Entscheidet sich ein Versicherter nach Durchlaufen der Altersteilzeit dafür, nicht eine (mit Abschlägen verbundene) Altersrente in Anspruch zu nehmen, sondern sich erneut dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, so wird damit bewusst der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit herbeigeführt ( in Anlehnung an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2014 – L 13 AL 283/12 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182981&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/
Willi S
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