Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort

Nach unten

§ 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort  Empty § 34 SGB II: Sozialwidrigkeit des einmonatigen ALG II-Bezugs bei Stellenwechsel und berufsbedingtem Umzug in einen 580 km entfernten Ort

Beitrag von Willi Schartema Di 19 Jan 2016 - 11:12

SG Mainz, Urteil v. 09.06.2015 - S 14 AS 790/14




Die Sozialwidrigkeit wird entgegen der Auffassung des Jobcenters nicht schon dadurch indiziert, dass ein Sperrbescheid der Agentur für Arbeit eine Sanktion nach § 32 Abs. 2 Nr. 3 SGB II erlassen wurde. Dieser führt nämlich nach § 31a SGB II schon zu einer Minderung des Regelbedarfs und gerade nicht zu einem Entfallen des Arbeitslosengeld II-Anspruchs.

Leitsatz ( Juris )


Es ist nicht sozialwidrig im Sinne des § 34 SGB II, wenn jemand seine Stelle kündigt, weil er ein deutlich besser bezahltes Stellenagebot in einem 580 km entfernten Ort in Aussicht hat, für eine Wohnungssuche und den Umzug zwischen beiden Orten einen Monat Arbeitslosigkeit einplant und hierfür ALG II beantragt. 
Quelle: http://www2.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/

Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Jobcenter muss für eine Hartz IV-Empfängerin die Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug übernehmen - Behörde darf bei einem Umzug nicht abstrakt auf die Hilfe von Freunden und Bekannten verweisen
» Umzug bei Psychischen Erkrankungen Für einen Hartz IV Empfänger ist ein Umzug unzumutbar, wenn er sich in ständiger psychiatrischer Behandlung befindet und keinen Belastungen ausgesetzt werden darf.
» Zählen die durch einen Umzug, zu dem der Grundsicherungsträger die vorherige Zusicherung erteilt hat, veranlassten Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses und für einen Postnachsendeauftrag zu den berücksichtigungsfähigen
» Zählen die durch einen Umzug, zu dem der Grundsicherungsträger die vorherige Zusicherung erteilt hat, veranlassten Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses und für einen Postnachsendeauftrag zu den berücksichtigungsfähigen
» Zählen die durch einen Umzug, zu dem der Grundsicherungsträger die vorherige Zusicherung erteilt hat, veranlassten Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses und für einen Postnachsendeauftrag zu den berücksichtigungsfähigen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten