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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kindergeld nach BKGG für einen unbegleiteten Flüchtling

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 Kindergeld nach BKGG für einen unbegleiteten Flüchtling  Empty Kindergeld nach BKGG für einen unbegleiteten Flüchtling

Beitrag von Willi Schartema Di 19 Jan 2016 - 11:04

SG Mainz, Urteil v. 22.09.2015 - S 14 KG 4/15



Leitsatz (Juris )

Im Sinne des § 1 Abs. 2 BKGG hat Unkenntnis vom Aufenthalt der Eltern, wer nicht jederzeit weiß, wo sich die Eltern gerade aufhalten und sozial wie eine Vollwaise dasteht (einschränkende Auslegung). Dies ist bei einem 22-Jährigen Flüchtling in Ausbildung der Fall, wenn der Vater tot ist und die Mutter im Iran wegen dortiger Restriktionen keinen festen Wohnsitz begründen kann.
Quelle: http://www2.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1948/

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