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Keine Übernahme von Stromschulden, wenn ALGII- Bezieher Rückstände sozialwidrig herbeiführt.
SG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2015 - S 17 AS 3817/14
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Antragsteller hat sich - trotz Hinweises des Gerichts im Erörterungstermin - weder um eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem bisherigen Energieversorger noch um einen Vertragsabschluss mit einem anderen Stromanbieter bemüht.
2. Er musste sich zudem entgegenhalten lassen, dass er seine Lage selbst verschuldet habe. Das Gericht habe Zweifel daran, dass die Entstehung neuer Stromschulden künftig zuverlässig vermieden würden, denn der Ursprung der Stromschulden reiche bis in das Jahr 2012. Das Verhalten des AsT. über einen derart langen Zeitraum spreche dafür, dass billigend in Kauf genommen bzw. nicht gezahlt worden sei im Vertrauen darauf, das Jobcenter werde die Stromsperre verhindern oder beseitigen. In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Rückständen sei eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt.
Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Keine+Uebernahme+von+Stromschulden_+wenn+ALG_II_Bezieher+Rueckstaende+sozialwidrig+herbeifuehrt/?LISTPAGE=2290388
Quelle: Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Antragsteller hat sich - trotz Hinweises des Gerichts im Erörterungstermin - weder um eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem bisherigen Energieversorger noch um einen Vertragsabschluss mit einem anderen Stromanbieter bemüht.
2. Er musste sich zudem entgegenhalten lassen, dass er seine Lage selbst verschuldet habe. Das Gericht habe Zweifel daran, dass die Entstehung neuer Stromschulden künftig zuverlässig vermieden würden, denn der Ursprung der Stromschulden reiche bis in das Jahr 2012. Das Verhalten des AsT. über einen derart langen Zeitraum spreche dafür, dass billigend in Kauf genommen bzw. nicht gezahlt worden sei im Vertrauen darauf, das Jobcenter werde die Stromsperre verhindern oder beseitigen. In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Rückständen sei eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt.
Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Keine+Uebernahme+von+Stromschulden_+wenn+ALG_II_Bezieher+Rueckstaende+sozialwidrig+herbeifuehrt/?LISTPAGE=2290388
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1939/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Antragsteller hat sich - trotz Hinweises des Gerichts im Erörterungstermin - weder um eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem bisherigen Energieversorger noch um einen Vertragsabschluss mit einem anderen Stromanbieter bemüht.
2. Er musste sich zudem entgegenhalten lassen, dass er seine Lage selbst verschuldet habe. Das Gericht habe Zweifel daran, dass die Entstehung neuer Stromschulden künftig zuverlässig vermieden würden, denn der Ursprung der Stromschulden reiche bis in das Jahr 2012. Das Verhalten des AsT. über einen derart langen Zeitraum spreche dafür, dass billigend in Kauf genommen bzw. nicht gezahlt worden sei im Vertrauen darauf, das Jobcenter werde die Stromsperre verhindern oder beseitigen. In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Rückständen sei eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt.
Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Keine+Uebernahme+von+Stromschulden_+wenn+ALG_II_Bezieher+Rueckstaende+sozialwidrig+herbeifuehrt/?LISTPAGE=2290388
Quelle: Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Antragsteller hat sich - trotz Hinweises des Gerichts im Erörterungstermin - weder um eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem bisherigen Energieversorger noch um einen Vertragsabschluss mit einem anderen Stromanbieter bemüht.
2. Er musste sich zudem entgegenhalten lassen, dass er seine Lage selbst verschuldet habe. Das Gericht habe Zweifel daran, dass die Entstehung neuer Stromschulden künftig zuverlässig vermieden würden, denn der Ursprung der Stromschulden reiche bis in das Jahr 2012. Das Verhalten des AsT. über einen derart langen Zeitraum spreche dafür, dass billigend in Kauf genommen bzw. nicht gezahlt worden sei im Vertrauen darauf, das Jobcenter werde die Stromsperre verhindern oder beseitigen. In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Rückständen sei eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt.
Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Keine+Uebernahme+von+Stromschulden_+wenn+ALG_II_Bezieher+Rueckstaende+sozialwidrig+herbeifuehrt/?LISTPAGE=2290388
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Willi S
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