Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zum Arbeitslosengeld II für die Zeit einer stationären Therapie - Prognose - Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X - Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II - Überbrückungsgeld
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Zum Arbeitslosengeld II für die Zeit einer stationären Therapie - Prognose - Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X - Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II - Überbrückungsgeld
Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 07.12.2015 - S 8 AS 1018/15
Zu Beginn der stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation wurde der Aufenthalt des Antragstellers auf weniger als sechs Monate prognostiziert und somit besteht ALG II Anspruch, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob Aufnahme- und Entlasstag mitzuzählen.
Leitsatz ( Autor )
1. Im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X ist auch ohne neues Vorbringen des Betroffenen (hier: der Klägerseite) zu prüfen, ob bei Erlass des bindend gewordenen Verwaltungsakts das Recht unrichtig angewandt wurde. Entsprechend dem Umfang des Vorbringens muss die Behörde in eine erneute Prüfung eintreten und den Betreffenden bescheiden. Nur für die zweite Alternative des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X, nämlich dass von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde, kann es auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel ankommen. Bei der ersten Alternative (unrichtige Rechtsanwendung) handelt es sich um eine rein juristische Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung, zu der von der Klägerseite zwar Gesichtspunkte beigesteuert werden können, die aber letztlich umfassend von Amts wegen erfolgen muss (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006, B 2 U 24/05 R).
2. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II greift nicht.
3. Vorliegend kommt die Rückausnahme des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II zum Tragen. Diese Regelung greift ebenso für stationäre Unterbringungen jenseits eines Krankenhausaufenthalts in einer der von § 107 Abs. 2 des SGB V aufgeführten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und auch wenn nicht eine Krankenkasse, sondern die Deutsche Rentenversicherung Maßnahmeträger ist, weil § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II insofern offen gehalten ist (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014, B 14 AS 66/13 R).
4. Maßgeblich ist hier alleine eine Prognose der aufnehmenden Einrichtung zum Beginn der Maßnahme; spätere Entwicklungen können daran nichts mehr ändern ( Anlehnung an BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182125&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1933/
Willi S
Zu Beginn der stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation wurde der Aufenthalt des Antragstellers auf weniger als sechs Monate prognostiziert und somit besteht ALG II Anspruch, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob Aufnahme- und Entlasstag mitzuzählen.
Leitsatz ( Autor )
1. Im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X ist auch ohne neues Vorbringen des Betroffenen (hier: der Klägerseite) zu prüfen, ob bei Erlass des bindend gewordenen Verwaltungsakts das Recht unrichtig angewandt wurde. Entsprechend dem Umfang des Vorbringens muss die Behörde in eine erneute Prüfung eintreten und den Betreffenden bescheiden. Nur für die zweite Alternative des § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X, nämlich dass von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde, kann es auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel ankommen. Bei der ersten Alternative (unrichtige Rechtsanwendung) handelt es sich um eine rein juristische Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung, zu der von der Klägerseite zwar Gesichtspunkte beigesteuert werden können, die aber letztlich umfassend von Amts wegen erfolgen muss (vgl. BSG, Urteil vom 5. September 2006, B 2 U 24/05 R).
2. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II greift nicht.
3. Vorliegend kommt die Rückausnahme des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II zum Tragen. Diese Regelung greift ebenso für stationäre Unterbringungen jenseits eines Krankenhausaufenthalts in einer der von § 107 Abs. 2 des SGB V aufgeführten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und auch wenn nicht eine Krankenkasse, sondern die Deutsche Rentenversicherung Maßnahmeträger ist, weil § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II insofern offen gehalten ist (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014, B 14 AS 66/13 R).
4. Maßgeblich ist hier alleine eine Prognose der aufnehmenden Einrichtung zum Beginn der Maßnahme; spätere Entwicklungen können daran nichts mehr ändern ( Anlehnung an BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 6/15 ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182125&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1933/
Willi S
Ähnliche Themen
» Für die Zeit ab dem 1. Juli 2011 ist der Einsatz eines Vermögen aus der Ansparung einer Grundrente nach dem BVG als Vermögen einzusetzen SGB XII
» Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten / Anwendung des MB nach § 21 Abs. 6 SGB II
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - stationäre Aufnahme in eine Fachklinik für Drogentherapie nach vorhergehender Unterbringung in einer Übergangseinrichtung und Sozialhilfebezug -
» Miteigentum an einem Grundstück - § 24 Abs. 5 SGB II darlehensweise Leistung rechtswidrig bei Nichterstellung einer Prognose
» Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berechnung des Durchschnittseinkommens nach § 2 AlG-II-Verordnung; Prognose
» Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten / Anwendung des MB nach § 21 Abs. 6 SGB II
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - stationäre Aufnahme in eine Fachklinik für Drogentherapie nach vorhergehender Unterbringung in einer Übergangseinrichtung und Sozialhilfebezug -
» Miteigentum an einem Grundstück - § 24 Abs. 5 SGB II darlehensweise Leistung rechtswidrig bei Nichterstellung einer Prognose
» Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berechnung des Durchschnittseinkommens nach § 2 AlG-II-Verordnung; Prognose
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema