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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Okt 2014 - 12:05

Sozialgericht Braunschweig, Urteil vom 19.09.2014 - S 32 SO 198/12



Leitsätze ( Autor)
Seit dem 1. Juli 2011 kann der Einsatz von Vermögen aus der Ansparungen aus Leistungen nach dem BVG nicht mehr als eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII gewertet werden.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173191&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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